Fläche
449.600 km², davon sind 228.000 km² Waldfläche. Die Entfernung vom nördlichsten Punkt Treriksröset zum südlichsten Punkt Smygehuk beträgt 1.600 km. Das ist ungefähr so weit wie von Malmö nach Rom. Die Küsten sind insgesamt 7.624 km lang. Von den ungefähr 100.000 Seen in Schweden ist der Vänern der drittgrösste Europas.
Einwohner
Fast 10 Mio, davon ca. 17.000 Sami. 87% der Bevölkerung gehören der lutherisch-evangelischen Staatskirche an. Auf einem Quadratkilometer leben durchschnittlich 19 Menschen. Das Land gehört also zu den dünn besiedelsten Ländern Europas. Fast ein Drittel der Einwohner lebt in den drei grössten Stadtregionen.
Grössere Städte
Die grösste Stadt ist Stockholm mit 727.000 Einwohnern (Stadtregion 1,6 Mio.). Es folgen Göteborg mit 456.500 (760.000) und Malmö mit 251.400 (498.000).
Staatsform
Parlamentarische Monarchie. Der König (im Moment Carl XVI. Gustav) hat nur repräsentative und zeremonielle Aufgaben. Die politische Macht haben der Reichstag und der Staatsminister. Mit einem Sitzanteil von 40% ist der schwedische Reichstag das Parlament mit der weltweit höchsten Frauenquote.
Währung
Die offizielle Währung ist die schwedische Krone. Aktueller Kurs unter: www.oanda.com
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Höchstgeschwindigkeiten sind fast immer und überall ausgeschildert.
• 30 km/h in Wohngebieten, bzw. risikoreichen Stellen
• 50 km/h in geschlossenen Ortschaften
• 70 bis 90 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften
• 90 – 110 km/h auf Autobahnen
• 110 km/h aus Schnellstrassen und einigen Fernverkehrsstrassen für PKW mit Wohnwagen (gebremst) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h («nur» Geldstrafe), ab 31 km/h Fahrverbot – Führerscheinentzug.
Tanken
Sehr gute Versorgung mit Tankstellen im gesamten Land.
Normalbenzin ist nicht erhältlich
• 95 Oktan = Super bleifrei
• 98 Oktan = Super Plus bleifrei
• Diesel = Diesel
Sonstige Regelungen
• Das Fahren mit Abblendlicht ist auch tagsüber vorgeschrieben
• Es gilt eine 0,2 Promillegrenze
• Es besteht Anschnallpflicht auf Vorder- und Rücksitzen